Der Hauptbahnhof war ebenfalls ein wichtiger Treffpunkt für viele Homosexuelle. Das Kommen und Gehen ermöglichte eine unauffällige Kontaktaufnahme. Auch hier fanden zahlreiche Verhaftungen Homosexueller statt, die danach zum Teil stundenlang, oft unter Androhung einer Deportation in ein Konzentrationslager, verhört wurden.
Angesichts der »Gemeingefährlichkeit der Homosexualität« war »nach Ansicht der Mehrzahl der medizinischen Wissenschaftler« die Kastration bei Homosexuellen Erfolg versprechend. Daraufhin hatte das Reichsministerium des Innern der »Amtlichen Strafrechtskommission« die Zwangskastration für Fälle von »Unzucht oder schwerer Unzucht zwischen Männern« vorgeschlagen. Kurz nachdem Anfang Juli 1940 verfügt worden war, alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner »verführt« hätten, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen, wies Heinrich Himmler am 23. September 1940 an, dass von der Einweisung in ein KZ abgesehen würde, wenn sich die »homosexuellen Verführer« entmannen ließen. Obwohl die schweren gesundheitlichen Folgen einer Kastration nur ungenügend erforscht waren, wurde großzügig Gebrauch von der Anordnung einer Zwangskastration gemacht. Die »freiwilligen« Entmannungen im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Köln wurden im Bezirkskrankenhaus in Düsseldorf-Derendorf vorgenommen. Für die Vor- und Nachuntersuchungen war das Kölner Gesundheitsamt zuständig.
<< zurück
Angesichts der »Gemeingefährlichkeit der Homosexualität« war »nach Ansicht der Mehrzahl der medizinischen Wissenschaftler« die Kastration bei Homosexuellen Erfolg versprechend. Daraufhin hatte das Reichsministerium des Innern der »Amtlichen Strafrechtskommission« die Zwangskastration für Fälle von »Unzucht oder schwerer Unzucht zwischen Männern« vorgeschlagen. Kurz nachdem Anfang Juli 1940 verfügt worden war, alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner »verführt« hätten, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen, wies Heinrich Himmler am 23. September 1940 an, dass von der Einweisung in ein KZ abgesehen würde, wenn sich die »homosexuellen Verführer« entmannen ließen. Obwohl die schweren gesundheitlichen Folgen einer Kastration nur ungenügend erforscht waren, wurde großzügig Gebrauch von der Anordnung einer Zwangskastration gemacht. Die »freiwilligen« Entmannungen im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei Köln wurden im Bezirkskrankenhaus in Düsseldorf-Derendorf vorgenommen. Für die Vor- und Nachuntersuchungen war das Kölner Gesundheitsamt zuständig.
<< zurück